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08.

Dezember

2023

YouTube Adblock: Sperre umgehen

Als hätten wir 2023 nicht schon genügend andere Probleme kommt von Google noch ein weiteres Problem: die Sperre vom Zugriff auf Inhalte auf YouTube wenn man einen AdBlocker im Browser aktiv hat.

Eine bislang effektive Alternative ist die Nutzung von Firefox zusammen mit dem Adblocker UBlock Origin. Mit dieser Kombination lässt sich das Problem mit YouTube in der Regel beheben – aber seit heute (mal wieder) nicht mehr. Man erhält wieder den bekannten Sperrbildschirm wenn man Inhalte auf YouTube anschauen will:

Natürlich ist klar das Google Werbeeinnahmen generieren will und muss, jedoch nehmen diese Einblendungen stetig zu. Mehrere Werbeeinblendungen hintereinander, teilweise ohne Möglichkeit sie zu überspringen strapazieren die Geduld der Nutzer und sorgen für Frust.

Wenn ich Werbung sehe die mir die Nutzung von YouTube vermiest: dieses Produkt will ich eigentlich gar nicht mehr kaufen. Den AdBlocker zu deaktivieren ist keine Option für mich. Moralische Bedenken habe ich nur wenig, am Ende der Seite noch ein paar Anmerkungen dazu wie die rechtliche Situation aktuell betrachtet wird. Zunächst jedoch die kurze Anleitung wie man der Blockade Herr werden kann.

Die Lösung: den Useragent-String verändern

Bei jedem Seitenaufruf übermittelt der Browser an den Webserver unter anderem die Information »wer er ist«. Diese Information kann beispielsweise so aussehen:

Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; WOW64; x64) AppleWebKit/537.36 (KHTML, like Gecko) Chrome/113.0.5666.197 Safari/537.36

Es werden also das Betriebssystem (Windows 10) und die Information zum Verwendeten Browser (Chrome) samt Versionsnummer (113.0.5666.197) übermittelt. Chrome ist aus Sicht von Google ein »guter Browser«, denn mit der Umsetzung vom Manifest V3 schränkt Google Chrome viele Ad-Blocker in ihrer Funktion stark ein. Seit dem Update im Juni 2024 sind viele AdBlocker somit unter Chrome nutzlos.

Es wäre doch schön, wenn man aus einem Firefox einfach einen Chrome machen könnte? Ja. Denn dann funktioniert – zumindest aktuell – der AdBlocker weiter auf YouTube und es kommt keine Sperrnachricht. Mit einem kleinen Helferlein wie etwa dem »User Agent Switcher and Manager«[1] oder »User-Agent Switcher«[2] ist dies möglich.

Ich nutze bei dieser Anleitung das erstgenannte AddOn:

Nach der Installation flugs den UserAgentString geändert, schon erscheint YouTube wie gewohnt – trotz installiertem AdBlocker:

In den Foren sind positive Erfahrungen insbesondere dann zu verzeichnen gewesen, wenn man als Betriebssystem ein Smartphone-OS angibt. Ich hatte ein Windows Phone mit Android 4 in Kombination mit einer sehr alten Version von Chrome ausgewählt:

Bei den Einstellungen in dem AddOn kann man oben bei den Dropdown-Menüs unterschiedliche Browser auswählen, dahinter besteht dann noch die Option das Betriebssystem zu wählen. Anschließend auf »Apply (container on window)« anklicken, schon haben alle Browsertabs den UserAgentString geändert bekommen. Beim nächsten Aufruf einer Seite wird der veränderte String an den Server übermittelt.

Meine persönliche Erfahrung: es genügt aber auch einfach Chrome auszuwählen, unter Linux habe ich so meinen Firefox in einen Chrome Browser unter Windows 10 »verwandelt«:

Zurück zum ersten Beispiel mit dem vermeintlichen Smartphone, in welches mein Desktop PC mutiert ist. Über eine der zahlreichen Websites mit denen man den UserAgentString angezeigt bekommen kann, habe ich den übermittelten Wert überprüft. Wie nicht anders zu erwarten macht das AddOn genau was es soll, der veränderte UserAgentString wurde erfolgreich an den Server übermittelt:

Ein Nebeneffekt wenn man eine alte Version vom Browser und Betriebssystem auswählt: YouTube wird unglücklich und bittet zum Neukauf eines neueren Geräts.

YouTube selbst konnte ich problemlos weiterverwenden – dank uBlock Origin[3] als AdBlocker auch ohne jegliche Werbung. So wie früher. Da ich nebenher gerne Musik laufen lasse, kann ich nun wieder ungestört ganze Alben oder Playlists anhören. Viedos mit Tests von (China) Uhren laufen natürlich auch ohne Werbung ab.

Der rechtliche Aspekt

Abgesehen vom moralischen Aspekt hat die Erkennung von Webeblockern wie es YouTube aktuell vornimmt natürlich auch eine rechtliche Seite. Nach Ansicht von Datenschützern verstößt die aktuelle Praxis gegen geltendes EU-Recht[4]. Diverse Websites haben sich mit dem Thema bereits befasst und kommen einhellig zu dem Schluss, dass es zumindest noch nicht abschließend geklärt ist ob YouTube und somit Google gegen EU-Recht verstößt.

Aus einem anderen Blickwinkel ist die Nutzung von Werbeblockern noch immer nicht klar geregelt. Verstößt die Nutzung der Erweiterungen in Verbindung mit einer zusätzlichen Software zur Umgehung von Sperren selbst gegen bestehendes Recht? Schließlich werden technische Sperren umgangen. In Deutschland gibt es hierfür den § 95a Abs. 2 UrhG[5], dieser setzt jedoch voraus, dass die »technische Maßnahme« (AdBlock-Sperre) verhindern oder einschränken soll, dass der urheberrechtlich geschützte Inhalt ungenehmigt vervielfältigt werden kann. Der komplette Wortlaut:


 
Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.

Im Falle von YouTube liegt dies jedoch nicht vor, denn der Inhalt ist ja frei verfügbar – spätestens dann, wenn man Werbeeinblendungen zulässt. Eine sogenannte »Paywall« für Exklusivinhalte existiert also nicht.

Daher scheint es aktuell noch viele Unklarheiten zu geben. Bis es rechtlich einwandfrei geklärt ist, werden sicherlich noch einige Monate ins Land ziehen.

X_FISH


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